Sie ist Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 Verwaltungssitz der Städteregion Aachen. Aachen ( anhören?/i) (Öcher Platt: Oche; französisch Aix-la-Chapelle; niederländisch Aken; lateinisch Aquæ Granni) ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Landkreis
Städteregion Aachen
Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52062–52080
Vorwahlen
0241, 02405, 02407, 02408
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Melaten, StRaphael, Melaten, StRaphael
Öffnungszeiten
Montag:
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Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Im Aachener Ostviertel soll neuer Wohnraum und eine Kindertagesstätte auf einer etwa einen Hektar großen Fläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße entstehen, mit mindestens 40 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Bebauungsplan „Elsassstraße / Moscheeplatz“ lag von Oktober bis November 2024 aus und umfasst die Randbebauung am Moscheeplatz sowie die Schaffung eines ruhigen grünen Innenhofs.
Die Stadt Aachen hat Fördergelder in Höhe von etwa fünf Millionen Euro für den Städtebau erhalten, die unter anderem in die Umgestaltung des Theaterplatzes, die Quartiersentwicklung in der Beverau und die Umgestaltung der Haarener Ortsmitte fließen.
Zudem gibt es Pläne für den Branderhofer Weg, wo auf dem Areal rund um das Gut Branderhof neue Wohngebäude entstehen sollen, mit dem Ziel, den historischen Gutshof durch Sichtachsen und Abstand der Neubebauung zu schützen.
Weitere Projekte umfassen den Bau von Wohngebäuden und einer Kita im Bereich Luisenhöfe zwischen Mariabrunnstraße, Boxgraben und Südstraße, sowie die Entwicklung im Westpark/Gartenstraße, wo eine Kita und AWO-Geschäftsstelle sowie mehrgeschossige Wohnbebauung geplant sind.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.