Aarbergen ist eine Untertaunusgemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6327 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65326
Vorwahlen
06120, 06430
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Aarbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Aarbergen werden verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu aktuell verfolgt und aktualisiert. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen in den Ortsteilen wie Daisbach (z.B. "Nördlich der Frühlingsstraße", "Volbertsberg I" mit mehreren Änderungen), Hausen über Aar (z.B. "Im Acker" mit mehreren Änderungen, "Kleingartengebiet im Hofacker"), Kettenbach (z.B. "Dreispitz I", "Hauser Feld" mit Erweiterungen und Änderungen), Michelbach (z.B. "Am Kirchfeld" mit mehreren Änderungen, "Nahversorgungszentrum" mit Änderungen) und Panrod (z.B. "Rödern - Roth", "Limbacher Pfad").
- Diese Pläne regeln Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen.
- Es gibt auch spezifische Pläne für Solarparks, Photovoltaikanlagen und andere spezielle Nutzungen wie den "Solarpark Aarbergen" und die "Photovoltaikanlage Hollerbaum".
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.