Januar 1974 ist Achern Große Kreisstadt. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
25.776 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77855
Vorwahlen
07841, 07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maiwaldsiedlung, Maiwaldsiedlung
Gemeinde Achern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Ortenau Klinikum in Achern und die Nordtangente ist in der finalen Planungsphase. Eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs fand vom 12. Juni bis 23. Juni 2023 statt, um die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan des Ortenau-Klinikums und der Nordtangente zu schaffen. Die Haushaltsmittel für die Erschließungsmaßnahmen sind im Kreishaushalt 2023/24 veranschlagt, und der Förderantrag soll sobald der Bebauungsplan beschlossen und die Straßenplanung das notwendige planerische Niveau erreicht hat, spätestens Anfang 2024, gestellt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.