Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Allersberg

Allersberg ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
8417 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90584
Vorwahl
09176
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Allersberg, Altenfelden, Birkach, Brunnau, Ebenried, Eichelburg, Fäßleinsberg, Finstermhle, Fischhof, Guggenmhle, Harrlach, Heubhl, Polsdorf, Wagnersmhle, Zwiefelhof, Altenfelden, Birkach, Brunnau, Ebenried, Eichelburg, Fäßleinsberg, Finstermühle, Fischhof, Guggenmühle, Harrlach, Heubühl, Polsdorf, Wagnersmühle, Zwiefelhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Marktgemeinde Allersberg plant weiterhin die Entwicklung von zwei großen Gewerbegebieten östlich des Ortsteils Altenfelden, umfassend eine Fläche von 30 Hektar. Hier sind die neuesten Entwicklungen:

- Es gibt fortgesetzte Kritik von Seiten der Grünen und anderen Interessengruppen wegen des hohen Flächenverbrauchs, der Versiegelung von fruchtbaren Böden und der potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich Verkehr, Lärm und CO2-Emissionen.
- Die Regierung von Mittelfranken und das Landratsamt Roth haben Bedenken hinsichtlich der Raumordnung und der Verkehrsinfrastruktur geäußert. Es wurde festgestellt, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen massiv zunehmen und die Kreuzungen überlasten würde, was einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erfordert.
- Im April 2022 beschloss der Marktrat, dass die Gemeinde die Kosten für den Straßenausbau übernehmen wird, falls der Landkreis dies nicht tut.
- Es gibt Pläne für den Ausbau des bestehenden Kreisverkehrs, den Umbau von Kreuzungen in Kreisverkehre und den Bau von Bypässen für die Autobahnauffahrten, um die Verkehrsprobleme zu lösen.
- Die Gemeindeverwaltung plant trotz widersprüchlicher Beschlüsse und landschaftsplanerischer Bedenken weiterhin Bebauungen, wie den Rewe-Markt mit Bäckerei und Café.
- Es ist zu erwarten, dass im Herbst 2024 das Baurecht für die Logistikgebiete, einschließlich eines geplanten Amazon-Standorts, erteilt wird.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Bebauungsplan Allersberg
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Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück nach Art und Maß fest. 

Im Gegensatz zu den Flächennutzungsplänen, die eine ganze Gemeinde abdecken, beziehen sich Bebauungspläne in der Regel nur auf Teile von Gemeinden. Sie können sich zum Beispiel auf ein einzelnes Grundstück oder eine Gruppe von Gebäuden beziehen. Der Bebauungsplan muss daher die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festlegen (§ 7 Abs. 7 BauGA). Nach dem Prinzip des "einheitlichen Raums" darf sich der Geltungsbereich mehrerer Entwicklungsprojekte nicht überschneiden. Zusammen werden sie als "Flächennutzungsplanung" und "Entwicklungsplanung" bezeichnet.