Altenberg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Stadt ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenberg
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
7939 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01773,01778 (Fürstenau, Fürstenwalde, Geising, Lauenstein, Liebenau, Müglitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035056, 035052 (Schellerhau, Waldidylle, Falkenhain, Kipsdorf), 035054 (Bärenstein, Fürstenau, Lauenstein, Müglitz, Rudolphsdorf), 035057 (Rehefeld-Zaunhaus)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bömerich, Blsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach, Aue, Bömerich, Bülsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach
Gemeinde Altenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.