Althengstett (regional kurz "Hengstett" genannt) ist eine Gemeinde im Landkreis Calw in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75382
Vorwahl
07051
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Althengstett betreffen die Erweiterung der Graf-Zeppelin-Kaserne. Hierfür wurde eine Grundstücksfläche von rund 23 Hektar festgelegt und ministeriell anerkannt. Der Neubau von Unterkünften, Abstellflächen, Lagerhallen und Ausbildungseinrichtungen ist zwingend erforderlich, um die Einsatzbereitschaft des Kommando Spezialkräfte (KSK) zu gewährleisten.
Zusätzlich laufen in Althengstett und der umliegenden Region Bauleitplanverfahren, die die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens regeln. Diese Verfahren umfassen den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, die in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden müssen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.