Altmittweida ist eine Gemeinde in Waldhufendorfform im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
1859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09648
Vorwahl
03727
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altmittweida – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Altmittweida hat am 08.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet Dorfstraße 11“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen. Der Plan sieht die Entwicklung eines Wohngebietes mit bis zu 12 Bauplätzen für Einfamilienhäuser vor und umfasst eine Fläche von ca. 14.300 m2 im nordöstlichen Siedlungsbereich von Altmittweida. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung am 18.03.2021 in Kraft.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.