Altmittweida ist eine Gemeinde in Waldhufendorfform im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
1859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09648
Vorwahl
03727
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altmittweida – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Altmittweida hat am 08.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet Dorfstraße 11“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen. Der Plan sieht die Entwicklung eines Wohngebietes mit bis zu 12 Bauplätzen für Einfamilienhäuser vor und umfasst eine Fläche von ca. 14.300 m2 im nordöstlichen Siedlungsbereich von Altmittweida. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung am 18.03.2021 in Kraft.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.