Altomünster ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85250
Vorwahl
08254
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Breitenau, Erlach, Halmsried, Hohenried, Humersberg, Hutgraben, Maisbrunn, Obererlach, Oberzeitlbach, Ottelsburg, Pipinsried, Plixenried, Reichertshausen, Schauerschorn, Schmarnzell, Sengenried, Weil
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Altomünster sieht neue Wohngebiete in den Ortsteilen Randelsried und Kiemertshofen vor. Trotz Bedenken der Regierung von Oberbayern und des Landratsamts Dachau hinsichtlich des Naturschutzes und der Überschwemmungsgefahr, insbesondere im Bereich des Flussgrabens in Randelsried, wurde der Bebauungsplan vom Rathaus und dem Bauausschuss verabschiedet.
In Randelsried sollen Wohnungen im Norden der Ortschaft und in der Senke zwischen den beiden Ortsteilen entstehen, obwohl dies Kritik hinsichtlich Gewässerschutz und Naturschutz hervorruft. In Kiemertshofen ist der Bebauungsplan für das Areal zwischen den Straßen nach Übelmanna und Hohenzell dank einer Studie der Dragomir Stadtplanung GmbH gesichert.
Zusätzlich gibt es Pläne für Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anpflanzung von Bäumen durch das Staatliche Forstamt als Ersatz für die Bäume, die dem Ausbau der Staatsstraße 2047 weichen mussten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.