Altusried ist ein Markt mit rund 10.000 Einwohnern im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
10.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87452
Vorwahlen
08373, 08374
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergs, Betzers, Biberschwang, Binzen, Bräunlings, Brittlings, Bruggmers, Buch, Buchen, Diepolz, Diesenbach, Eggarts, Figlers, Fischers, Gansmhle, Geisemers, Greuts, Halden, Heckelsmhle, Hehlen, Himo, Hinteregg, Hochholz, Hörgers, Iselmhle, Käsers, Kalden, Knaus, Kochs, Kuppel, Laminetten, Lausers, Leuten, Luiblings, Manzen, Moos, Neumhle, Oberhub, Oberräthen, Odach
Gemeinde Altusried – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Altusried sind 100 neue Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Krugzell geplant, verteilt auf drei Bauabschnitte. Die Pläne wurden von der Ulmer Projektentwicklungsgesellschaft und den Firmen Weisenburger Bau und dem Memminger Planungsbüro Raumsequenz vorgestellt. Der Bebauungsplan „Krugzell – Westlich der Ortsstraße“ sieht eine verdichtete Bauweise vor und könnte auch eine Kinderbetreuungseinrichtung umfassen. Die Planung berücksichtigt den Wohnraumbedarf und die regionale Anbindung des Ortsteils Krugzell.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.