Amberg ( Aussprache?/i) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz in Ostbayern und zählt zur Metropolregion Nürnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
41.994 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92224
Vorwahl
09621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhtte, Schäflohe, Speckmannshof, Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhütte, Schäflohe, Speckmannshof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet Mosacherweg in Amberg sieht Änderungen in der Grundstücksaufteilung vor, einschließlich der Umwandlung von Doppelhaus-Parzellen in Einfamilienhaus-Parzellen und unterschiedliche Dachformen je nach Parzelle.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg wurde aufgestellt, mit dem Ziel, den Ausbau der Gastwirtschaft und die Errichtung eines Beherbergungsbetriebs zu ermöglichen. Dieses Projekt wurde nach einem Bürgerentscheid weitergeführt, der den Hotelanbau im Landschaftsschutzgebiet ablehnte, aber letztendlich durch die Stadtverwaltung fortgeführt wurde.
- Bebauungspläne in Amberg müssen, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, genehmigt werden, wobei die Genehmigungsfrist seit Juli 2023 auf einen Monat reduziert wurde.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.