Artlenburg ist ein Flecken im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21380
Vorwahl
04139
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Marienthal, Marienthal
Gemeinde Artlenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat verschiedene Bebauungsplanänderungen und -erweiterungen in Artlenburg und den umliegenden Gemeinden vorgenommen.
- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 "Gewerbegebiet Moorweg" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) für die Gemeinde Brietlingen, aber relevant für die gesamte Samtgemeinde.
- Bebauungsplan Nr. 11 "Feuerwehr" in Artlenburg, wo bereits Stellung genommen wurde und eine Reduktion der Planfläche erforderlich ist, um Zielkonflikte zu vermeiden.
- Wohnbauflächenentwicklung im Flecken Artlenburg, wo insgesamt 220 Wohneinheiten geplant sind, aber nur ein Zuwachs von etwa 22 Wohneinheiten innerhalb eines siebenjährigen Planungszeitraumes zulässig ist.
Zusätzlich gibt es Planungen für neue Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen, die jedoch an die regionalen Raumordnungsziele und die ökologische Wertigkeit der Flächen angepasst werden müssen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.