Attenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Zolling
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
2767 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85395                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08168                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aigenrpel, Aign, Alsdorf, Appersdorf, Badendorf, Berghaselbach, Berging, Billingsdorf, Brandloh, Brudersdorf, Drnhaindlfing, Eisenthal, Gallersberg, Gehausen, Gerlhausen, Gfeichtet, Götzendorf, Gtlsdorf, Haarland, Heigenhausen, Hettenkirchen, Hohenmorgen, Jägersdorf, Kaltenberg, Kastenhofen, Kleinwolfersdorf, Kratzham, Kronsdorf, Mailendorf, Mösbuch, Oberappersdorf, Oberhaindlfing, Pfettrach, Pischlsdorf, Rannertshausen, Roggendorf, Ruhpalzing, Seel, Sindorf, Sörzen                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Attenkirchen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
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