Aßlar ( Aussprache?/i) ist eine Stadt nahe Wetzlar im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
13.725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35614,35630 (Heinrichsegen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06441, 06443, 06440, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ImBrühl, Klein-Altenstädten
Gemeinde Aßlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat beberapa Bebauungspläne und Änderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.47 "Ehemalige Gärtnerei" in der Kernstadt, um die Errichtung von Wohngebäuden und einem Mischgebiet zu ermöglichen. Die Planung umfasst zwei Geltungsbereiche, einen vorhabenbezogenen für Wohnen und einen für ein Mischgebiet.
- Bebauungsplan Nr. 1.48 "Festplatz Klein-Altenstädten" im Siedlungsbereich Klein-Altenstädten, zur bauleitplanerischen Sicherung einer Fläche für einen Festplatz und Stellplätze.
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.33 "Gewerbe- und Mischgebiet Süd-Ost" in der Kernstadt, um den Bereich der Firma Pfeiffer Vacuum planungsrechtlich anzupassen.
- Eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zwei Flächen nordöstlich der Stadt Aßlar.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.