Baar-Ebenhausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, etwa zwölf Kilometer südlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85107
Vorwahl
08453
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Baar-Ebenhausen – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Gemeinderat von Baar-Ebenhausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark West“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche westlich von Baar beschlossen. Der Plan wurde zuletzt am 20.12.2022 in seiner Endfassung vorlegt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,77 ha und liegt im Randbereich eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Photovoltaik fest und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens. Der Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzung ist verpflichtend und wird mittels Durchführungsvertrag geregelt. Eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, um negative Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und das Landschaftsbild zu vermeiden. Der Umweltbericht begleitet das gesamte Bauleitplanverfahren und sichert die Berücksichtigung der Umweltbelange.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.