Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die viertgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
37.460 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71522, 71570
Vorwahl
07191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Germannsweiler, Mittelschöntal, Neuschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Seehof, Unterschöntal, Germannsweiler, Mittelschöntal, Neuschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Seehof, Unterschöntal
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Backnang betreffenSeveral recent developments:
- Der Bebauungsplan für den Bereich "Strümpfelbach, Seewiesen" - Planbereich 04.23/3 - ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten.
- Der Bebauungsplan für den Bereich "Benzwasen, Kusterfeld" - Planbereich 07.03/19 - ist am 25. November 2023 in Kraft getreten.
- Eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Obere Walke, Teil I" - Planbereich 05.07/6 - ist am 29. März 2023 in Kraft getreten.
- Es gibt auch Fortschritte in der IBA-Planung, die langfristige Entwicklungen umfasst, einschließlich eines Grundstückstausches zwischen Tesat, Aldi und den Stadtwerken, und einer neuen Murraue als Teil des ökologischen Hochwasserschutzes.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.