Ballenstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Harz
Einwohner
8825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06493
Vorwahlen
039483, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ballenstedt hat im Oktober 2021 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Wohngebiet Apfelallee“ verabschiedet. Diese Änderung betrifft die Fläche in der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs, die bisher weitestgehend unbebaut war. Der östliche Teil des Geländes wurde von einem Investor erworben, um Wohnhäuser zu errichten. Die Änderung optimiert die Nutzung des Geländes als allgemeines Wohngebiet und schafft die Grundlage für die Bebauung des bisher brachliegenden Geländes. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand von Juli bis August 2021 statt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.