Bassum (plattdeutsch: Bassen) ist eine Stadt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen mit 15.818 Einwohnern.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27211
Vorwahlen
04241, 04248, 04249, 04244
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel, GroßRingmar, Haft, Hassel, Helldiek, Hollwedel, Karrenbruch, Katenkamp, KleinHollwedel, KleinRingmar, Klenkenborstel, Klövenhausen, Kolloge, Lahof, Lowe, Möhlenhof, Nienhaus, Nstedt, Osterbinde, Pannstedt, Schieren, Schorlingborstel, Wedehorn, Wichenhausen, Wiebusch, Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel
Gemeinde Bassum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Baugebiet in Bramstedt, einem Ortsteil von Bassum, ist im Entstehen. Hier wurden 40.000 qm an der Dorfstraße erworben, auf denen bis zu 50 Wohneinheiten entstehen sollen. Der Bebauungsplan schließt den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Beheizung aus und fordert Grün- oder Blühflächen anstelle von Kies- und Schottergärten. Die Grundstücke können zum Festpreis von 133 €/qm erworben werden, inklusive Anliegerkosten und mit geplanter Erschließung durch DSL-Glasfaseranschluss.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung