Bassum (plattdeutsch: Bassen) ist eine Stadt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen mit 15.818 Einwohnern.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
16.289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27211
Vorwahlen
04241, 04248, 04249, 04244
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel, GroßRingmar, Haft, Hassel, Helldiek, Hollwedel, Karrenbruch, Katenkamp, KleinHollwedel, KleinRingmar, Klenkenborstel, Klövenhausen, Kolloge, Lahof, Lowe, Möhlenhof, Nienhaus, Nstedt, Osterbinde, Pannstedt, Schieren, Schorlingborstel, Wedehorn, Wichenhausen, Wiebusch, Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Ein neues Baugebiet in Bramstedt, einem Ortsteil von Bassum, ist im Entstehen. Hier wurden 40.000 qm an der Dorfstraße erworben, auf denen bis zu 50 Wohneinheiten entstehen sollen. Der Bebauungsplan schließt den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Beheizung aus und fordert Grün- oder Blühflächen anstelle von Kies- und Schottergärten. Die Grundstücke können zum Festpreis von 133 €/qm erworben werden, inklusive Anliegerkosten und mit geplanter Erschließung durch DSL-Glasfaseranschluss.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.