Die Gemeinde Bedburg-Hau liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.033 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47551
Vorwahl
02821
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Huisberden, Huisberden
Gemeinde Bedburg-Hau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bedburg-Hau plant die Umwidmung des Nordteils des LVR-Klinikwaldes in Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete. Hierbei sollen Waldflächen und Rasenflächen mit Einzelbäumen für die Bebauung genutzt werden, was zu einem Bürgerbegehren gegen die Umwandlung von Wald in Bauland geführt hat.
Es gibt mehrere laufende Verfahren für Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Hau Nr. 29 "Gewerbegebiet Querallee", die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Schneppenbaum Nr. 05 "Hasselt-Süd", die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 5 "Horionstraße" und die 32. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 02 "Loo'sche Heide".
Zudem ist die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bedburg-Hau "Am Lindenpuhl" im Aufstellungsverfahren, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Hau Nr. 31 "Am Lindenpuhl".
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.