Die Gemeinde Bedburg-Hau liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.033 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47551
Vorwahl
02821
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Huisberden, Huisberden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bedburg-Hau plant die Umwidmung des Nordteils des LVR-Klinikwaldes in Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete. Hierbei sollen Waldflächen und Rasenflächen mit Einzelbäumen für die Bebauung genutzt werden, was zu einem Bürgerbegehren gegen die Umwandlung von Wald in Bauland geführt hat.
Es gibt mehrere laufende Verfahren für Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Hau Nr. 29 "Gewerbegebiet Querallee", die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Schneppenbaum Nr. 05 "Hasselt-Süd", die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 5 "Horionstraße" und die 32. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 02 "Loo'sche Heide".
Zudem ist die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bedburg-Hau "Am Lindenpuhl" im Aufstellungsverfahren, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Hau Nr. 31 "Am Lindenpuhl".
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.