Bellheim ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, gleichzeitig die größte Kommune des Landkreises Germersheim, die kein Stadtrecht besitzt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76756
Vorwahl
07272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Wappenschmiedmhle, Wappenschmiedmühle
Gemeinde Bellheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat hat am 13.05.2024 den Bebauungsplanentwurf zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die planerische Zielsetzung umfasst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Restaurantbereichs und eine Umgestaltung des Parkplatzes, jedoch wird nun eine Erweiterung vorrangig in westlicher Richtung angestrebt. Das geplante Vorhaben erfordert eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Zeiskamer Mühle" durch eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche und eine Erweiterung des Umfangs der zulässigen Nutzung durch Beherbergungsbetriebe und Gaststätten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung