Die Gemeinde Belum (niederdeutsch Belen) ist Mitglied des Gemeindeverbandes Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21785
Vorwahl
04752
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmOstedeich, Bahrdorf, Elbdeich, Esch, Freudental, Königswisch, Westerndorf, AmOstedeich, Bahrdorf, Elbdeich, Esch, Freudental, Königswisch, Westerndorf
Gemeinde Belum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Dorfregion „Regional am Kanal“, zu der Belum gehört, hat im April 2022 einen Dorfentwicklungsplan veröffentlicht. Dieser Plan umfasst Entwicklungsstrategien und Projektideen für die Gemeinden Belum, Bülkau, Ihlienworth, Neuenkirchen und Osterbruch. Belum ist Teil der Stabilisierungsstrategie. Der Plan enthält Details zu Infrastrukturen, wirtschaftlicher Situation, Nahversorgung, Tourismus und anderen Aspekten, die für die Bebauung und Entwicklung der Region relevant sind.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.