Die Gemeinde Belum (niederdeutsch Belen) ist Mitglied des Gemeindeverbandes Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
783 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
21785                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04752                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmOstedeich, Bahrdorf, Elbdeich, Esch, Freudental, Königswisch, Westerndorf, AmOstedeich, Bahrdorf, Elbdeich, Esch, Freudental, Königswisch, Westerndorf                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Belum – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Dorfregion „Regional am Kanal“, zu der Belum gehört, hat im April 2022 einen Dorfentwicklungsplan veröffentlicht. Dieser Plan umfasst Entwicklungsstrategien und Projektideen für die Gemeinden Belum, Bülkau, Ihlienworth, Neuenkirchen und Osterbruch. Belum ist Teil der Stabilisierungsstrategie. Der Plan enthält Details zu Infrastrukturen, wirtschaftlicher Situation, Nahversorgung, Tourismus und anderen Aspekten, die für die Bebauung und Entwicklung der Region relevant sind.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
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