Bendorf ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und liegt rechtsrheinisch zwischen Koblenz und Neuwied.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
16.962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56170
Vorwahlen
02622, 02601 (Stromberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahtte, Hartmannsmhle, ImSayntal, Keller, KretzersMhle, Lohmhle, Meisenhof, Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahütte, Hartmannsmühle, Hedwig-Dransfeld-Haus, ImSayntal, Keller, KretzersMühle, Lohmühle, Meisenhof
Öffnungszeiten
Montag:
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Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat am 10.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan für das „Jakob van Hoddis Quartier“ beschlossen. Dies umfasst den Neubau eines Rathauses, Nachnutzung des innerstädtischen Bereichs für Wohnen, Dienstleistungen, medizinische Versorgung und Betreuungseinrichtungen. Im östlichen Teilbereich sollen Flächen für einen Lebensmittelmarkt und ein Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO festgesetzt werden. Eine Veränderungssperre und eine Vorkaufsrechtssatzung wurden ebenfalls beschlossen, um die Planung zu sichern.
Zudem wurde in der Sitzung am 17.09.2024 der Bebauungsplanentwurf „Unter dem Neubergsweg“ beschlossen, der die Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fabrikfläche für Wohnbebauung vorsieht.
Für das Wenigerbachtal steht der Beschluss über einen neuen Bebauungsplan an, der Regenrückhaltebecken, die Erneuerung des bestehenden Kanals und die Installation von Wasserrückhaltevorrichtungen umfasst, um auf die Klimaveränderungen zu reagieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.