Benningen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2109 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87734
Vorwahl
08331
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Herbishofen, Hetzlinshofen, Riedmhle, Herbishofen, Hetzlinshofen, Riedmühle
Gemeinde Benningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Benningen betreffen die Digitalisierung und Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Das Landratsamt Ludwigsburg hat Bebauungspläne für 31 Kommunen, einschließlich Benningen, digitalisiert und stellt diese seit Oktober 2020 INSPIRE-konform zur Verfügung. 18 Kommunen, darunter Benningen, haben ihre Bebauungspläne online verfügbar gemacht, die über einen Viewer auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden können.
Zudem gibt es spezifische Informationen zum Bebauungsplan mit Grünordnung für den Interkommunalen Gewerbepark Flughafen Süd - Benningen / Hawangen, der am 25.07.2017 als Satzung beschlossen wurde und umfangreiche planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen enthält.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.