Bensheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
40.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64625
Vorwahl
06251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bensheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bensheim plant die Bebauung des ehemaligen Geländes der Christoffel-Blindenmission in Schönberg mit Wohnbebauung. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "BS 8 Seegenberg" wurde im Mai 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und liegt bis zum 12. Juli zur Einsicht aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 26. Juni statt.
- Es gibt eine 2. Änderung des Bebauungsplans BW 57 "Erweiterung Stubenwald II", die unter anderem die Reduzierung der Fassadenbegrünung und eine Erhöhung des Anteils an Dachflächen mit Photovoltaikanlagen von 25% auf 50% umfasst. Diese Änderungen sollen die Ansiedlung von Betrieben mit hohen hygienischen Anforderungen ermöglichen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
- Bensheim startet zudem eine Stadtklimaanalyse, die als Grundlage für zukünftige Stadtplanungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas dient. Dieser Prozess soll klimabedingte Herausforderungen identifizieren und Strategien für eine klimaresiliente Stadtentwicklung entwickeln.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.