Bernbeuren ist die am westlichsten gelegene Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und bildet mit der Gemeinde Burggen die Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2471 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86975
Vorwahl
08860
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angerhof, Auerberg, Badwerk, Berk, Böllenburg, Brunnhof, Brstenstiel, Echerschwang, Egghof, Ellensberg, Eschach, Feldhof, Goldstein, Grönenbach, Gruiwang, Grundelsberg, Gnther, Hafegg, Haslach, Helmer, Hintertharren, Hof, Hohenösch, Holz, Honeleshof, Kollmannshof, Langegg, Lehen, Loxhub, Mark, Oberhelmau, Oberhof, Oberlinden, Prachtsried, Reisgang, Ried, Riedhof, Schlögelsberg, Seemhle, Stenz
Gemeinde Bernbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.