Bersenbrück (plattdeutsch Bessenbrügge) ist eine Stadt an der Hase und Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
8810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49593
Vorwahl
05439
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrink, Bokel, Hertmann, Lohbeck, Noskenheide, Priggenhagen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in der Region um Bersenbrück betreffenSeveral Projekte:
- Im 4. Quartal 2024 hat der Rat der Gemeinde Badbergen den Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ beschlossen, wo etwa 73 Baugrundstücke für Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen sollen. Die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen und die Vermarktung der Grundstücke Ende 2025/Anfang 2026 starten.
- In der Gemeinde Bippen wird der Bebauungsplan Nr. 34 für den Bauabschnitt II des Baugebiets Bippen NordWest umgesetzt. Hier werden weitere 22 Bauplätze zur Verfügung gestellt, mit Erschließungsarbeiten im 1. Halbjahr 2025 und der Vermarktung ab April 2025.
- Es gibt keine spezifischen Neuerungen direkt in Bersenbrück, aber die Kreissparkasse Bersenbrück ist an verschiedenen Baugebieten in der Region beteiligt, wie z.B. dem Baugebiet "Vehrer Hagen" in Quakenbrück und anderen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.