Biebergemünd ist eine Gemeinde im Kinzigtal im hessischen Main-Kinzig-Kreis, knapp zehn Kilometer östlich von Gelnhausen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
8319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63599
Vorwahl
06050
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das Gewerbegebiet "Zehn Morgen" in Biebergemünd ist voll erschlossen und die Bebauung sämtlicher Flächen ist sofort möglich. Es gibt noch 5 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 1,3 ha, die sich im privaten Eigentum befinden. Die Gemeinde kann derzeit noch 3 Gewerbegrundstücke zum Kauf anbieten. Das Gebiet wurde durch den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eiserne Hand" im Jahre 2012 erweitert, wodurch ca. 7,3 ha neue Gewerbeflächen erschlossen wurden. Eine Teilfläche von ca. 4,8 ha wurde von der Firma Engelbert Strauss erworben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.