Biesenthal ist eine zum Amt Biesenthal-Barnim gehörige Stadt im Landkreis Barnim in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
6101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16359
Vorwahl
03337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Biesenthal – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Biesenthal betreffen vor allem die Planungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den umliegenden Gemeinden.
- In der Gemeinde Breydin wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Klobbicke vorbereitet, einschließlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung des Landschaftsplanes. Die Vorentwürfe wurden im Oktober und November 2024 öffentlich ausgelegt.
- In der Gemeinde Sydower Fließ ist der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Tempelfelde bereits in Kraft getreten, nachdem die Gemeindevertretung den Plan im April 2024 beschlossen hat.
Zusätzlich gibt es Pläne für städtische Entwicklungen in Biesenthal, wie den Neubau einer Verwaltung und Wohn- und Geschäftsgebäude an der Rüdnitzer Straße, aber diese sind nicht die neuesten Entwicklungen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.