Biesenthal ist eine zum Amt Biesenthal-Barnim gehörige Stadt im Landkreis Barnim in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Barnim
Einwohner
6101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16359
Vorwahl
03337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Biesenthal betreffen vor allem die Planungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den umliegenden Gemeinden.
- In der Gemeinde Breydin wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Klobbicke vorbereitet, einschließlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung des Landschaftsplanes. Die Vorentwürfe wurden im Oktober und November 2024 öffentlich ausgelegt.
- In der Gemeinde Sydower Fließ ist der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Tempelfelde bereits in Kraft getreten, nachdem die Gemeindevertretung den Plan im April 2024 beschlossen hat.
Zusätzlich gibt es Pläne für städtische Entwicklungen in Biesenthal, wie den Neubau einer Verwaltung und Wohn- und Geschäftsgebäude an der Rüdnitzer Straße, aber diese sind nicht die neuesten Entwicklungen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.