Billerbeck (plattdeutsch Billerbiek) ist eine Stadt im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48727
Vorwahl
02543
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Klitz, Schäpingen, Schnega,Bahnhof, Thune, Warpke, Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Külitz, Schäpingen, Thune, Warpke
Gemeinde Billerbeck – Öffnungszeiten
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Der Rat der Stadt Billerbeck hat am 17. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit der Begründung für die erneute Offenlage gebilligt. Der Plan sieht Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der südlichen Schmiedestraße, zusätzlichen Wohnraum an der Holthauser Straße und Nachverdichtung an der nördlichen Rathausstraße vor. Die Offenlage fand vom 2. Januar 2025 bis zum 16. Januar 2025 statt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit bei der Stadt Billerbeck abgegeben werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.