Birkenwerder ist eine Gemeinde im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16547
Vorwahl
03303
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Birkenwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Birkenwerder sorgen zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Havelaue für Unmut bei den Anwohnern, da sie das Ortsbild verändern könnten. Die Gemeindevertreter haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Es gibt Diskussionen über eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans 37.2, der einen aufgelockerten Siedlungscharakter vorsieht.
Ein Investor plant eine drastische Erhöhung von Wohneinheiten, was zu einer Verdichtung des Wohngebiets und Belastungen für die Kommune und Infrastruktur führen könnte, einschließlich fehlender Kita- und Schulplätze sowie erhöhtem Verkehr.
Es gibt eine Petition, die den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans 37.2 und gegen eine weitere Verdichtung des Wohngebiets eintritt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.