Birkenwerder ist eine Gemeinde im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16547
Vorwahl
03303
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Birkenwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Birkenwerder sorgen zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Havelaue für Unmut bei den Anwohnern, da sie das Ortsbild verändern könnten. Die Gemeindevertreter haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Es gibt Diskussionen über eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans 37.2, der einen aufgelockerten Siedlungscharakter vorsieht.
Ein Investor plant eine drastische Erhöhung von Wohneinheiten, was zu einer Verdichtung des Wohngebiets und Belastungen für die Kommune und Infrastruktur führen könnte, einschließlich fehlender Kita- und Schulplätze sowie erhöhtem Verkehr.
Es gibt eine Petition, die den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans 37.2 und gegen eine weitere Verdichtung des Wohngebiets eintritt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.