Bissingen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3630 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86657
Vorwahlen
09084, 09089
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Buch, Buggenhofen, Gaishardt, Göllingen, Herrenmhle, Hochstein, Kallertshofen, Kesselostheim, Lenzenhöfe, Neutenmhle, Stegmhle, Stillnau, Unterbissingen, Unterringingen, Bergmühle, Buch, Buggenhofen, Gaishardt, Göllingen, Herrenmühle, Hochstein, Kallertshofen, Kesselostheim, Lenzenhöfe, Neutenmühle, Stegmühle, Stillnau, Unterbissingen, Unterringingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.