Bitburg (moselfränkisch Bebuersch/Beburig, luxemburgisch Béibreg) ist die Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54634
Vorwahl
06561
Website
Ortsteile
Irsch, Irsch
Gemeinde Bitburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bitburg hat den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg geändert und erweitert. Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplans am 27. Juni 2024 abschließend beraten und zur Satzung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden zwischen April und Mai 2024 statt. Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereich von Bitburg und umfasst eine Fläche von ca. 2.093 m2. Die Planung sieht eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen und eine Anpassung an die umgebende bauliche Struktur vor. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung