Bobenheim-Roxheim ist eine verbandsfreie Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
10.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67240
Vorwahl
06239
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim unterstützt die Erschließung eines neuen Baugebiets südlich des Globus, das seit den 2000er Jahren diskutiert wird. Ein grundlegender Beschluss hierzu wurde im Sommer 2019 vom Gemeinderat gefasst. Die Entwicklung des Gebiets soll ohne Konflikte mit der Umgehungsstraßenplanung erfolgen. Es wird mit einem Anwachsen der Einwohnerzahl von 1.500 bis 2.500 Neubürgern gerechnet. Die Erschließung des Neubaugebiets soll zu einer Entlastung der viel befahrenen L 520, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer Erweiterung des ÖPNV, einschließlich eines zweiten S-Bahn-Haltepunkts, führen. Zudem besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die 25. Änderung des Bebauungsplans "Tbpl III Nördlich der Industriestraße" in der Breslauer und Allensteiner Straße, der allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzt und detaillierte bauplanungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Empfehlungen enthält.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.