Bobenheim-Roxheim ist eine verbandsfreie Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
10.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67240
Vorwahl
06239
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bobenheim-Roxheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim unterstützt die Erschließung eines neuen Baugebiets südlich des Globus, das seit den 2000er Jahren diskutiert wird. Ein grundlegender Beschluss hierzu wurde im Sommer 2019 vom Gemeinderat gefasst. Die Entwicklung des Gebiets soll ohne Konflikte mit der Umgehungsstraßenplanung erfolgen. Es wird mit einem Anwachsen der Einwohnerzahl von 1.500 bis 2.500 Neubürgern gerechnet. Die Erschließung des Neubaugebiets soll zu einer Entlastung der viel befahrenen L 520, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer Erweiterung des ÖPNV, einschließlich eines zweiten S-Bahn-Haltepunkts, führen. Zudem besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die 25. Änderung des Bebauungsplans "Tbpl III Nördlich der Industriestraße" in der Breslauer und Allensteiner Straße, der allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzt und detaillierte bauplanungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Empfehlungen enthält.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.