Bockenem [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈboː.kəˌnɛm] ist eine Stadt im Zentrum des Ambergaus, die im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen (Deutschland) liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9666 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31167
Vorwahl
05067
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dalsenkrug, Dillsburg, Königsturm, Dalsenkrug, Dillsburg, Königsturm
Gemeinde Bockenem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bockenem hat die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, um durch eine Erweiterung der Ortslage des Grundzentrums Bockenem den längerfristigen örtlichen Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken. Diese Änderung umfasst unter anderem den Bebauungsplan Nr. 01-26 „Ulmenweg III“.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.