Bodenmais ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen und Heilklimatischer Kurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
3581 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94249
Vorwahl
09924
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergwinkl, Böhmhof, Glashtte, Harlachberg, Klause, Kohlplatz, Kothinghammer, Kreuzseign, Mais, Miesleuthen, Mooshof, Oberlohwies, Obersteinhaus, Silberberg, Unterlohwies, Untersteinhaus, Waid, Bergwinkl, Böhmhof, Glashütte, Harlachberg, Klause, Kohlplatz, Kothinghammer, Kreuzseign, Mais, Miesleuthen, Mooshof, Oberlohwies, Obersteinhaus, Silberberg, Unterlohwies, Untersteinhaus, Waid
Gemeinde Bodenmais – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.