Seit dem 24. Borgentreich (plattdeutsch Bentreike) ist eine ostwestfälische Kleinstadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Für den heutigen Ortsnamen Borgentreich gibt es folgende historische Bezeichnungen: Berentreiche, Bogentrike, Borgentrike, Borgetrik
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34434
Vorwahlen
05643, 05644, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemhle, Maihof, Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemühle, Maihof
Gemeinde Borgentreich – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Borgentreich plant die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets im Südosten der Kernstadt im Bereich „Burgfeld“ südlich der Bühner Straße und westlich der B 241. Dies geschieht wegen der Nachfrage nach günstig gelegenen und preiswerten Bauplätzen, da die vorhandenen Bauplätze in den Wohngebieten bereits veräußert oder bebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 13, 3. Änderung und Erweiterung „Am Burgfeld II“ soll die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, um weitere innenstadtnahe Wohnbaugrundstücke anzubieten und die Bebauung in diesem Bereich zu arrondieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.