Die Stadt Borken (plattdeutsch Buorken) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Borken (Regierungsbezirk Münster) sowie dessen Kreisstadt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46325
Vorwahlen
02861, 02862, 02865, 02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gilserhof, Grtlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumhle, Westenborken, Gilserhof, Grütlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumühle, Westenborken
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30
Dienstag: 08:00 - 16:30
Mittwoch: 08:00 - 16:30
Donnerstag: 08:00 - 16:30
Freitag: 08:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Borken gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- In Borken (Nordrhein-Westfalen) wird im Bereich des Bebauungsplanes BO 12b Kampstraße eine Brachfläche erschlossen, um neue Baugrundstücke für neun freistehende Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung begann im Herbst 2024, und der Baubeginn ist nach der Vergabe der Baugrundstücke im Frühjahr 2025 geplant. Die Bewerbungsphase endet am 16.03.2025.
- In Borken (Hessen) wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ im Stadtteil Lendorf aufgestellt, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 statt.
- In Borken (Hessen) wurde auch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen beschlossen. Hier wird landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 statt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.