Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Brackenheim ( Brackenheim?/i) ist eine Stadt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74336
Vorwahl
07135
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgermhle, StJohannis-Mhle, Burgermühle, StJohannis-Mühle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Brackenheim hat sich mit mehreren Bebauungsplanverfahren beschäftigt. Ein wichtiger Punkt ist die Erweiterung des bestehenden Biohofs mit Direktvermarktung, der eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude und zusätzliche Nutzungen wie Maschinenhalle, Kühlhäuser und Sozialräume umfasst. Diese Erweiterung verlässt die landwirtschaftliche Privilegierung und nimmt einen gewerblichen Charakter an, soll aber weiterhin Wohnungen für Betriebsinhaber und Personal ermöglichen.
Zudem gibt es Pläne für neue Wohngebiete, insbesondere das Bebauungsplanverfahren „Am Schulzentrum III“, das aufgrund des Stadtentwicklungsplans 2030 und der Zielsetzung eines moderaten Wachstums der Einwohnerzahl vorangetrieben wird. Die Stadt strebt eine Einwohnerzahl von etwa 17.000 bis 2035 an und plant entsprechende Wohnraumstrategien.
Darüber hinaus hat die Stadt Bönnigheim, eine Nachbargemeinde, keine Bedenken gegen das Bebauungsplanverfahren „Austraße 10“ in Brackenheim geäußert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.