Sie erstreckt sich auf etwa 174 km² Fläche und zählt rund 16.500 Einwohner
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.195 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33034
Vorwahlen
05272, 05648, 05276, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Höxter hat eine Klage gegen die Zulassung eines Modeparks im Brakeler Gewerbegebiet eingereicht, weil das Projekt gegen den derzeit geltenden Bebauungsplan verstoße und schädliche Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Höxter vorhergesagt werden. Der Bebauungsplan wurde überarbeitet, aber die Neufassung wird vom Kreis als mangelhaft und ungültig angesehen, so dass der alte Plan greift, der den Modepark erlaubt.
Das Verwaltungsgericht in Minden wird in Kürze über den Baustopp entscheiden. Die Stadt Höxter bemüht sich um einen Eilantrag, um einen Baustopp zu erwirken, bis die gerichtliche Klärung abgeschlossen ist.
Der Modepark Röther soll sich auf der Fläche des ehemaligen Real-Marktes ansiedeln, wo bereits ein Rewe-Markt hingezogen ist und eine Drogerie-Kette hinzukommen soll. Die Immobilie soll energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.