Die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf ist eine Bergstadt im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
9059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09618
Vorwahlen
037322, 037329
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brand-Erbisdorf – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 30.08.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Dieser Entwurf sowie der Entwurf für die 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Zeit vom 06.12.2023 bis zum 12.01.2024 bei der Stadtverwaltung zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Es laufen auch Verfahren für Bebauungspläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Oberreichenbach und St. Michaelis, mit dem Ziel der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Doppelnutzung für Landwirtschaft.
Weitere Bauprojekte umfassen die Fertigstellung des Wohngebietes Haasenweg, den Bau einer neuen Ringstraße als Brandsteig, die Neugestaltung des Goldbachparks, den Bau eines neuen Spielplatzes und die Sanierung der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, die Erweiterung des Gewerbegebietes Süd und die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens, die ab März 2024 beginnen sollen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.