Braunsbedra ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die aus dem Zusammenschluss der Orte Bedra und Braunsdorf hervorgegangen ist.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06242, 06259Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
034633, 034637
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag:
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Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" mit den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B beschlossen. Der Plan wurde vom Landkreis Saalekreis mit Verfügung vom 20.09.2024 genehmigt und trat mit der Bekanntmachung am 25.10.2024 in Kraft. Der Bebauungsplan betrifft Teile der Gemarkungen Krumpa und Braunsbedra und umfasst die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen. Die Planunterlagen sind im Bauamt der Stadt Braunsbedra und online verfügbar.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.