Brechen ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
6491 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
65611
Vorwahlen
06438, 06483
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Gemeinde Brechen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Brechen hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Mergel“ beschlossen, um den nördlichen Bereich von einem Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln. Dies soll die zulässige Nutzungsmischung flexibilisieren, potenzielle immissionsschutzrechtliche Konflikte vermeiden und die Nutzungsintensität des Baufeldes erhöhen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flurstücke 82, 83 und 84 in der Gemarkung Oberbrechen und betrifft eine Fläche von etwa 0,5 Hektar, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt wird. Die Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst und basiert auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 2022.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.