Brechen ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
6491 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
65611
Vorwahlen
06438, 06483
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Gemeinde Brechen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Brechen hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Mergel“ beschlossen, um den nördlichen Bereich von einem Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln. Dies soll die zulässige Nutzungsmischung flexibilisieren, potenzielle immissionsschutzrechtliche Konflikte vermeiden und die Nutzungsintensität des Baufeldes erhöhen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flurstücke 82, 83 und 84 in der Gemarkung Oberbrechen und betrifft eine Fläche von etwa 0,5 Hektar, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt wird. Die Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst und basiert auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 2022.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.