Die Stadt Bremervörde ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Norden des Landkreises Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen mit rund 19.000 Einwohnern.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
18.666 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27432
Vorwahlen
04761, 04764, 04767, 04769
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fahrendahl, Fahrendorf, Glinde, Hönau-Lindorf, Mehedorf, Ostendorf, Spreckens
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Bremervörde hat einstimmig den Bebauungsplan für das neue Baugebiet am Alten Kirchweg beschlossen. Es gibt Pläne für ein Neubaugebiet im Vörder Feld II, nachdem der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wurde. Die CDU-Politiker verteidigen diese Pläne und betonen, dass die Ausweisung neuer Baugebiete höchste Priorität hat, um die Wohnbaunachfrage zu decken und eine Abwanderung der Bevölkerung zu verhindern.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.