Breuberg ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
7584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64747
Vorwahlen
06163 (Sandbach), 06165
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Breuberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breuberg hat im Dezember 2024 auf ein Beteiligungsverfahren des Jahres 2023 reagiert und die Stellungnahme des BUND im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Bebauungsplan umfasst die Bebauung von zwei neuen Bauplätzen am Bachlauf in Rai-Breitenbach, trotz Bedenken hinsichtlich der klimatischen Veränderungen und Überschwemmungen im Aartal. Die Planung sieht vor, eine landwirtschaftlich genutzte Wiese vollständig zu bebauen, was den Grundstückswert erheblich steigern würde. Wichtige Schutzmechanismen, wie ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und Bach, werden von den Planern abgelehnt. Zudem wurde eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in der Gemarkung Rai-Breitenbach erteilt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.