Burgau ist eine an der Mindel gelegene Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
10.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89331
Vorwahl
08222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Burgau hat Einwendungen gegen ein Bahnprojekt vorgebracht, weil die Unterlagen unvollständig sind und nicht darlegen, ob sich die Trassenverläufe im Vergleich zu den vorher vorgestellten Trassen verändert haben. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Wasserversorgung, der Brunnen und des Grundwasserschutzes. Zudem werden Konflikte mit den planfestgestellten und in Planfeststellung befindlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, wie dem Hochwasserrückhaltebecken im Stadtgebiet, gerügt. Die Planung widerspricht dem Regionalplan 15, da die Trassen durch Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz führen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.