Die leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde liegt an der Salzach, die hier die Grenze zu Österreich bildet. Die alte Herzogsstadt Burghausen ist die einwohnerstärkste Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
18.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84489
Vorwahl
08677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermhle, Stacherl, Unghausen, Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermühle, Stacherl, Unghausen
Gemeinde Burghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Burghausen hat den Bebauungsplanentwurf Nr. 29g für das Salzachareal als Satzung beschlossen, was nach langen und komplexen Planungsarbeiten erfolgte, die numerous Gutachten und die Integration vieler Themen umfassten.
- In Burghausen sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, höhere Bauhöhen zugelassen werden, wofür die entsprechenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden müssen.
- Die Stadt Münnerstadt hat eine Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 598 und 599 im Stadtteil Burghausen erlassen, um diese bisher ungenutzten Flächen für Wohnbebauung zu erschließen und die bestehende Siedlungsstruktur zu verdichten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.