Burladingen ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
12.169 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72393
Vorwahlen
07475, 07124, 07126, 07477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Hermannsdorf, Kche, Ziegelhtte, Berg, Hermannsdorf, Küche, Ziegelhütte
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Es gibt diverse Bebauungspläne und Änderungen in Burladingen, die regelmäßig aktualisiert werden. Beispielsweise gibt es den Bebauungsplan "Nehberghalde - 1. Änderung", bei dem auf dichtere Bebauung und die Einhaltung regionalplanerischer Vorgaben hingewiesen wurde.
- Für das Stadtgebiet existieren zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne, die auf der Homepage des Landratsamtes Zollernalbkreis eingesehen werden können. Diese Pläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke und werden kontinuierlich aktualisiert.
- Im Amtsblatt von Burladingen wurden recently Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne diskutiert, einschließlich der Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.