Burladingen ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
12.169 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72393
Vorwahlen
07475, 07124, 07126, 07477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Hermannsdorf, Kche, Ziegelhtte, Berg, Hermannsdorf, Küche, Ziegelhütte
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Es gibt diverse Bebauungspläne und Änderungen in Burladingen, die regelmäßig aktualisiert werden. Beispielsweise gibt es den Bebauungsplan "Nehberghalde - 1. Änderung", bei dem auf dichtere Bebauung und die Einhaltung regionalplanerischer Vorgaben hingewiesen wurde.
- Für das Stadtgebiet existieren zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne, die auf der Homepage des Landratsamtes Zollernalbkreis eingesehen werden können. Diese Pläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke und werden kontinuierlich aktualisiert.
- Im Amtsblatt von Burladingen wurden recently Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne diskutiert, einschließlich der Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.