Die Gemeinde Buseck liegt im mittelhessischen Landkreis Gießen östlich der Universitätsstadt Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35418
Vorwahl
06408
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Buseck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat am 11.07.2024 den Bebauungsplan "Solarpark Auf der Eselsweide" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Plan wurde vom Regierungspräsidium Gießen mit Schreiben vom 06.09.2024 genehmigt. Der Geltungsbereich liegt nördlich des Schützenweges zwischen den Ortsteilen Großen Buseck und Rödgen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.