Die Hansestadt Buxtehude (niederdeutsch Buxthu) ist eine selbständige Gemeinde am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen. Mit rund 40.000 Einwohnern ist Buxtehude die zweitgrößte Stadt des Landkreises Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21614
Vorwahlen
04161, 04163, 04168
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohebrgge, LneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor, Hohebrügge, LüneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor
Gemeinde Buxtehude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buxtehude wird auf einer etwa 11 ha großen Fläche ein neues innenstadtnahes Quartier entwickelt, mit ca. 400 Wohneinheiten. Dieses Projekt umfasst einen großzügigen öffentlichen Freiraum und verschiedene Gebäudetypologien sowie Bebauungsdichten. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurden Leitideen erarbeitet, die in ein städtebauliches Konzept überführt wurden. Höhere Geschossbauten bis zu fünf Vollgeschossen sind an städtebaulich markanten Stellen vorgesehen, und es gibt Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit, Fassadengliederung und Farbgebung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.