Die Stadt liegt geografisch zwischen dem Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek und der Kreisstadt Stade an der Bundesstraße 73. Mit rund 40.000 Einwohnern ist Buxtehude die zweitgrößte Stadt des Landkreises Stade
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
40.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21614
Vorwahlen
04161, 04163, 04168
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohebrgge, LneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor, Hohebrügge, LüneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Buxtehude wird auf einer etwa 11 ha großen Fläche ein neues innenstadtnahes Quartier entwickelt, mit ca. 400 Wohneinheiten. Dieses Projekt umfasst einen großzügigen öffentlichen Freiraum und verschiedene Gebäudetypologien sowie Bebauungsdichten. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurden Leitideen erarbeitet, die in ein städtebauliches Konzept überführt wurden. Höhere Geschossbauten bis zu fünf Vollgeschossen sind an städtebaulich markanten Stellen vorgesehen, und es gibt Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit, Fassadengliederung und Farbgebung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.