Börnsen ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
4783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21039
Vorwahl
040
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Börnsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Börnsen entwickelt weiter Bebauungspläne, um den großen Bedarf an Baugrundstücken zu decken. Ein neues Baugebiet ist am Fasanenweg geplant, nachdem die Pferdekoppel von einer Erbengemeinschaft verkauft wurde. Bürgermeister Tormählen informierte die Anrainer schriftlich und bat um Stellungnahmen, was zu einem transparenten Verfahren führte. Die Planungen wurden mehrmals überarbeitet, bis sie vertretbar erschienen.
Es wird darauf geachtet, dass die Infrastruktur, wie Kitas und Schulen, nicht überlastet wird und die Verkehrsströme intelligent geleitet werden. Zudem muss der Verlust an unbebauter Natur durch den Bau von neuen Gebäuden und Straßen an anderer Stelle ersetzt werden, um die Biodiversität zu erhalten.
Die Gemeinde plant auch, ein Gesamtkonzept für die Ausgleichsflächen zu erarbeiten, um die Artenvielfalt in diesen Flächen zu erhöhen und heimischen Tieren und Pflanzen Lebensräume zu bieten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.