Bösel ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26219
Vorwahlen
04494, 04405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumühlen, Bremersand, Fladderburg, Glaßdorf, Hohelaherfeld, Hülsberg, Kartzfehn, Neuland, Osterloh, Ostland, Overlahe, Redau, Reddebeitz, Saaße, Südkamp, UeberderAue, Vidam, Westerloh, Ziegelmoor
Gemeinde Bösel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan spezifisch für Bösel in den bereitgestellten Quellen. Die neuesten Informationen über Bebauungspläne stammen aus der Gemeinde Saterland, insbesondere über das neue Wohnbaugebiet in Ramsloh. Für Bösel sind lediglich Erschließungsarbeiten für ein Baugebiet in Petersdorf erwähnt, das jedoch zur Gemeinde Bösel gehört, aber nicht direkt in Bösel selbst liegt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.