Bösel ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26219
Vorwahlen
04494, 04405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumühlen, Bremersand, Fladderburg, Glaßdorf, Hohelaherfeld, Hülsberg, Kartzfehn, Neuland, Osterloh, Ostland, Overlahe, Redau, Reddebeitz, Saaße, Südkamp, UeberderAue, Vidam, Westerloh, Ziegelmoor
Gemeinde Bösel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan spezifisch für Bösel in den bereitgestellten Quellen. Die neuesten Informationen über Bebauungspläne stammen aus der Gemeinde Saterland, insbesondere über das neue Wohnbaugebiet in Ramsloh. Für Bösel sind lediglich Erschließungsarbeiten für ein Baugebiet in Petersdorf erwähnt, das jedoch zur Gemeinde Bösel gehört, aber nicht direkt in Bösel selbst liegt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.