Bösel ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen (Deutschland).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8550 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
26219                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04494, 04405                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aumühlen, Bremersand, Fladderburg, Glaßdorf, Hohelaherfeld, Hülsberg, Kartzfehn, Neuland, Osterloh, Ostland, Overlahe, Redau, Reddebeitz, Saaße, Südkamp, UeberderAue, Vidam, Westerloh, Ziegelmoor                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Bösel – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan spezifisch für Bösel in den bereitgestellten Quellen. Die neuesten Informationen über Bebauungspläne stammen aus der Gemeinde Saterland, insbesondere über das neue Wohnbaugebiet in Ramsloh. Für Bösel sind lediglich Erschließungsarbeiten für ein Baugebiet in Petersdorf erwähnt, das jedoch zur Gemeinde Bösel gehört, aber nicht direkt in Bösel selbst liegt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
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